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Altersvorsorge: Die nächste Reformwelle in Europa und Großbritannien

Mexikanische Familie beim Auspacken der Geschenke am Weihnachtsmorgen

Kurz zusammengefasst

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Die britische Rentenreform 2026 zielt darauf ab, das Risiko für Pensionssparer zu verringern, Investitionen breiter zu diversifizieren, den Wert für die Mitglieder zu steigern und die langfristige Angemessenheit der Altersversorgung verbessern.

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Bei den Reformen der Altersvorsorgesysteme im nördlichen Europa geht es vor allem um langfristige Nachhaltigkeits- und Investmentherausforderungen, wobei die EU höhere Allokationen in Private-Market-Anlagen in Betracht zieht.

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Deutschland plant, die betriebliche und private Altersvorsorge zu stärken und die Niederlande stellen ihre betriebliche Altersvorsorge von Leistungszusgaen (DB) auf Beitragszusagen (DC) um. Irland führt ein Auto-Enrolment-System ein, bei dem Arbeitnehmer automatisch in die betriebliche Altersvorsorge eingebunden werden, sofern sie nicht explizit Widerspruch einlegen (Opt-Out).

Vorwort

Europaweit bringen alternde Bevölkerungen die staatlichen und betrieblichen Altersvorsorgesysteme an ihre Grenzen. Mehrere Staaten haben bedeutende Rentenreformen eingeleitet, die 2026 zu einem weiteren Jahr tiefgreifender Veränderungen für die betriebliche und private Altersvorsorge in Großbritannien, Irland und dem nördlichen Europa machen werden.

In Großbritannien wird bis zur geplanten Verabschiedung im Frühjahr weiter über das neue Rentengesetz der Regierung, die Pension Schemes Bill, debattiert werden. Zu den Eckpfeilern der Reform gehören eine stärkere Förderung von Private-Market-Anlagen und Strategien für die Entnahmephase.

In Kontinentaleuropa müssen sich Altersvorsorgeanbieter mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reform der Anlagevorschriften für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORPs) auseinandersetzen.

Auf nationaler Ebene wird 2026 in den Niederlanden ein wichtiges Jahr für die Umstellung von DB- auf DC-Pläne sein.   Die deutsche Regierung plant eine umfassende Reform der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, und in Irland führt die Regierung einen Auto-Enrolment-Mechanismus für betriebliche DC-Systeme ein.

Britische Rentenreform: Risiko, Investments, Wert und Angemessenheit für Mitglieder im Fokus

Nach der Einführung der automatischen Anmeldung (Auto-Enrolment) im Jahr 2012 und der „Pension Freedoms“ im Jahr 2015 (der Wahlfreiheit für Versicherte, sich ihre Ersparnisse direkt auszahlen zu lassen oder in andere Finanzprodukte, Leibrenten oder Entnahmepläne anzulegen) durchläuft Großbritannien derzeit eine weitere Phase umfassender Reformen der betrieblichen Altersvorsorge. Im Fokus stehen DB- und DC-Systeme sowie das kommunale Pensionssystem (Local Government Pension Schemes, LGPS).

Die Reformen – die im Detail 2026 vorgestellt werden sollen – adressieren insbesondere vier zentrale Themen:

Thema 1: Risikominderung für Vorsorgesparer

In Großbritannien zahlt mittlerweile eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer in einen DC-Plan ein. Die Regierung führt jetzt zwei neue Optionen ein, um Mitgliedern beitragsorientierter Betriebsrentenpläne den Zugang zu Altersvorsorgelösungen zu erleichtern.

Bislang hatten Mitglieder bei Eintritt in den Ruhestand im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die Hilfe eines Finanzberaters in Anspruch zu nehmen oder „auf eigene Faust“ zu handeln.   Um jedoch der wachsenden Zahl von Personen Rechnung zu tragen, die ihren Ruhestand ausschließlich aus ihrem Versorgungsguthaben aus DC-Plänen bestreiten, führt die Regierung jetzt zwei zusätzliche Optionen ein:

  •  Eine Standardlösung für ein regelmäßiges Alterseinkommen, die Mitglieder von trustbasierten Pensionsplänen (und später auch vertragsbasierten) von der Notwendigkeit entbindet, sich mit Anlage- oder Langlebigkeitsrisiken auseinanderzusetzen.
  •  Eine Option („Targeted Support“-Modell), die es Anbietern ermöglicht, bestimmten Mitgliedergruppen eines Pensionsplans passende Altersvorsorgeprodukte oder -lösungen vorzuschlagen – ohne die Kosten einer ganzheitlichen Finanzberatung.

Neben diesen Maßnahmen berät die Regierung über Pläne für Multi-Employer-Systeme zur Bereitstellung kollektiver beitragsorientierter Pensionspläne (CDC), die die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Fonds bündeln würden, um Risiken zu streuen und ein stabileres Alterseinkommen zu ermöglichen. Der Entwurf für die entsprechenden Vorschriften soll im nächsten Jahr vorgelegt werden. Mit CDCs könnten Mitglieder ihr Anlage- und Langlebigkeitsrisiko bündeln. Solche Pläne könnten von Treuhändern als Teil oder vollständige Standardlösung für die Altersvorsorge mit automatischer Teilnahme angeboten werden.

Thema 2: Breitere Diversifizierung von Investments

Einer der Hauptgründe für die Maßnahmen der Regierung zur Ausweitung der betrieblichen DC-Standardmodelle (mit einem Mindestvolumen von 25 Mrd. britischen Pfund bis 2030) und der kommunalen Pensionsfonds ist die verbesserte Möglichkeit, in alternative Anlageklassen zu investieren – darunter auch britische Private-Market-Anlagen.

Mit dem kürzlich geschlossenen „Mansion-House-Abkommen“ (Mansion House Accord) hat sich die Mehrheit der großen britischen Anbieter beitragsorientierter Betriebsrenten dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 mindestens 10 % der von ihnen verwalteten Kapitalanlagen in Private-Market-Anlagen zu investieren, wobei die Hälfte davon in britische Vermögenswerte fließen soll.

Um die Umsetzung des Abkommens zu unterstützen, hat die Regierung die aus 20 der größten Pensionsfonds des Landes bestehende „Sterling 20“-Gruppe ins Leben gerufen, mit der sie Investitionsmöglichkeiten in Bereichen wie Wohnungsbau, Energie und andere Infrastrukturprojekte entwickeln und gestalten will. Die Regierung will bis 2026/27 über konkrete Fortschritte berichten.

Außerdem hofft die Regierung, durch die verpflichtende Zusammenfassung der Vermögenswerte der kommunalen Pensionskassen (LGPS) und der Verringerung der Anzahl der Pools von acht auf sechs (Frist: März 2026) höhere Investitionen in Private-Market-Anlagen zu fördern, auch auf lokaler Ebene.

Thema 3: Mehr Wert für Mitglieder

2026 könnte sich auch als entscheidendes Jahr für das lang erwartete Rahmenwerk für die Wirtschaftlichkeit beitragsorientierter Altersvorsorgesysteme erweisen, das derzeit von der FCA, der Pensionsregulierungsbehörde (TPR) und der britischen Regierung entwickelt wird. Die Regierung hofft, dass vergleichbare Angaben zu Investmentperformance, Nettorenditen und Servicequalität dazu beitragen werden, dass die Arbeitgeber Vorsorgepläne nicht mehr nach den „niedrigsten Kosten“, sondern nach dem „besten Gesamtwert für die Mitglieder“ auswählen – was zu besseren Ergebnissen für die Vorsorgesparer führen würde.

Eine gemeinsame Konsultation von FCA und TPR wird in den kommenden Monaten erwartet, bevor das Rahmenwerk bis Ende 2026 fertiggestellt werden soll. Die ersten Offenlegungen werden für 2028 erwartet.

Thema 4: Verbesserung der langfristigen Angemessenheit der Altersvorsorge

Während Regierung und Aufsichtsbehörden in den genannten Bereichen konkrete Vorschriften und Regelungen erarbeiten, sammelt die neu eingesetzte Pensions Commission, die mit der Untersuchung der langfristigen Zukunftsfähigkeit des britischen Rentensystems betraut ist, im Hintergrund relevante Forschungsergebnisse und empirische Daten. Dabei wird sich die Kommission vor allem mit möglichen Maßnahmen zur Stärkung der Altersversorgung – auch für Geringverdienende – befassen sowie mit den Herausforderungen, die aus der Unterstützung einer zunehmend alternden Bevölkerung erwachsen.

Die Kommission wird ihren Abschlussbericht im Jahr 2027 vorlegen. Ein Zwischenbericht in der ersten Jahreshälfte 2026 würde jedoch helfen, Öffentlichkeit und Industrie stärker für diese Themen zu sensibilisieren, während die Kommission ihre Reformempfehlungen weiter ausarbeitet.

Reformen im nördlichen Europa: Antwort auf langfristige Nachhaltigkeits- und Investmentherausforderungen

Auf EU-Ebene wird erwartet, dass die Europäische Kommission bis Ende 2025 im Rahmen ihrer Initiative zur Schaffung einer Spar- und Investitionsunion Empfehlungen zur Entwicklung von betrieblichen und privaten Altersvorsorgeprodukten – einschließlich Auto-Enrolment – in allen Mitgliedstaaten vorlegen wird.

Obwohl die Kommission in vielen Bereichen der Rentenpolitik keine Kompetenzen hat, hofft sie, dass die EU-Mitgliedstaaten im Jahresverlauf 2026 und darüber hinaus ihre Vorschläge zur Entwicklung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge in Europa übernehmen und damit mehr Investitionen in die europäische Wirtschaft, einschließlich Private-Market-Anlagen, lenken wird.

Neben dem Auto-Enrolment und nationalen Renten-Dashboards wird ein Schwerpunkt auf der Flexibilisierung der Vorschriften für Investitionen betrieblicher Multi-Employer Vorsorgefonds (der sogenannten „Prudent-Person“-Regel der IORP-II-Richtlinie) liegen, um höhere Allokationen in alternative nicht brösennotierte Vermögenswerte zu ermöglichen.

Auf nationaler Ebene soll in Deutschland Anfang 2026 das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) in Kraft treten.   Unter anderem sollen Arbeitgeber künftig eine automatische Entgeltumwandlung auch ohne Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung einführen können, wenn sie zusätzlich einen Mindestzuschuss zahlen, wobei die Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht haben (mit Opt-out).

Außerdem soll das Sozialpartnermodell stärker geöffnet werden, indem (vorwiegend kleinere) nicht tarifgebundene Unternehmen Zugang zu den tarifvertraglichen Betriebsrentensystemen anderer Unternehmen oder Branchen auf Basis einer reinen Beitragszusage erhalten.

Darüber hinaus dürfte die Bundesregierung neben der Einführung der neuen staatlich finanzierten Rentenbeiträge für Kinder im schulpflichtigen Alter (Frühstartrente) detaillierte Vorschläge zur Überarbeitung der viel kritisierten Riester-Rente vorlegen. Zu den erwarteten Änderungen gehört die Einführung des Altersvorsorgedepots, das es Einzelpersonen ermöglichen wird, ihre Ersparnisse am Kapitalmarkt anzulegen, jedoch ohne die umfassenden Kapitalgarantien traditioneller versicherungsbasierter Produkte.

Unterdessen wechseln die Niederlande von einem DB- zu einem DC-Modell, was sich auf praktisch alle Ansprüche und Anwartschaften in niederländischen Betriebsrentenfonds auswirkt. Obwohl die Frist für die Umstellung der 1. Januar 2028 ist, verspricht das Jahr 2026 ein wichtiges Jahr für den Übergang der verbleibenden Vorsorgeeinrichtungen zur neuen solidarischen (auf kollektiver Ansparung basierenden) oder flexiblen (auf individueller Ansparung basierenden) Beitragsregelung zu werden.

In Irland tritt am 1. Januar 2026 die automatische Anmeldung (Auto-Enrolment) in einen ergänzenden DC-Betriebsrentenplan für alle Arbeitnehmer in Kraft, die derzeit nicht in einen Rentenplan einzahlen.   Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise eingeführt, beginnend mit 1,5 % der Gehälter im Zeitraum 2026-2028.

Vorläufiger Zeitplan für die Reformen 2026

  Großbritannien EU, nördliches Europa
Q1

Verabschiedung der Pension Schemes Bill

FCA / TPR-Konsultation zu Rahmenwerk für die Wirtschaftlichkeit beitragsorientierter Altersvorsorgesysteme

Frist 31. März für Übertragung der Vermögenswerte von LGPS in Pools

Frist 31. März für Konsolidierung der LGPS-Pools von acht auf sechs

Prüfung der Empfehlungen der EU-Kommission zu Reformen in folgenden Bereichen durch die EU-Mitgliedstaaten:

  • Pan-European Pension Product (PEPP)
  • Anlageregelungen für IORPS

Verabschiedung des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) in Deutschland

Die deutsche Regierung legt Einzelheiten der geplanten Reform der Riester-Rente zur Konsultation vor

Fortsetzung des Übegangs der niederländischen Betriebsrentenpläne von Leistungs- (DB) auf Beitragszusagen (DC) (Gesamtjahr 2026)

In Irland tritt das neue Auto-Enrolment-System in Kraft.

Q2

„Targeted Support“-Regelungen der FCA treten in Kraft

Regierungskonsultation zu Vorschriften für DB-Superfonds

Die deutsche Regierung will den Gesetzgebungsprozess für die Riester-Rente bis Ende des zweiten Quartals abschließen
Q3/Q4

Regierung verabschiedet detaillierte Regelungen für Standard-Rentenlösungen (Guided Retirement)

Regierung legt Entwurf für neue Vorschriften zum Rahmenwerk für die Wirtschaftlichkeit von trustbasierten Systemen vor

Regierungskonsultation zu Vorschriften, die DB-Systemen Flexibilität bei der Verwendung von Überschüssen ermöglichen

Regierungskonsultation zu Entwurf für CDC-Vorschriften

Europäische Kommission bewertet Reaktionen der Mitgliedstaaten auf ihre Empfehlungen zur Altersvorsorge
  • Wesentliche Risiken

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    Stand: 10. November 2025

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    EMEA xxxx/2025